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Urteilskraft 002: Können Sie Ihren Anbieter verlassen?
Der HITM Newsletter. Ein Human-in-the-Middle-Briefing.
Der HITM Newsletter. Ein Human-in-the-Middle-Briefing.
Bei der Auswahl eines Werkzeugs interessiert mich inzwischen besonders der Ausgang. Was bekomme ich zurück, wenn ich kündige, und kann ich damit anderswo weiterarbeiten? In der ersten Ausgabe ging es darum, wem die Infrastruktur gehört. Diesmal geht es darum, wie viel Freiheit bleibt, wenn die Zusammenarbeit längst begonnen hat.
Ein Exportknopf ist ein Anfang. Ob Sie danach Ihre Arbeit fortsetzen können, ist eine andere Frage.
Die Entscheidung der Woche
Wer: Die Landesverwaltung Schleswig-Holstein.
Die Entscheidung: Das Land beschloss im April 2024, LibreOffice als Standard für Büroanwendungen einzuführen. Der Plan umfasste weitere Komponenten, darunter Linux und offene Lösungen für Zusammenarbeit und E-Mail. Zur Entscheidung gehörten ausdrücklich Schulungen und eine Bestandsaufnahme: Welche Fachanwendungen funktionieren mit LibreOffice und Linux, welche hängen noch an den bisherigen Produkten? Wo ein zeitnaher Wechsel fachlich oder technisch nicht möglich war, sollten Ausnahmen vereinbart werden. Beschluss und Vorgehen
Das dokumentierte Ergebnis: Am 4. Dezember 2025 meldete die Landesregierung, dass an nahezu 80 Prozent der Arbeitsplätze außerhalb der Steuerverwaltung mit LibreOffice gearbeitet werde. Bei diesen Arbeitsplätzen seien Microsoft Office und Outlook bereits entfernt worden oder würden gerade entfernt. Für rund 20 Prozent bestanden in Teilbereichen weiterhin technische Abhängigkeiten von Microsoft Office. Bilanz des Landes
Das ist ein Zwischenstand von Ende 2025, kein Nachweis eines heute abgeschlossenen Umstiegs. Und es ist die Bilanz der verantwortlichen Regierung, keine unabhängige Wirkungsmessung. Die Einschränkung gehört zur Geschichte: Ein Teil der Verwaltung konnte wechseln, ein anderer brauchte weitere Anpassungen.
Was daran übertragbar ist: Eine kleine Organisation hat andere Mittel als ein Bundesland. Die Reihenfolge lässt sich trotzdem übernehmen. Erst die Arbeit verstehen, dann das Ersatzprodukt auswählen. Welche Vorlage muss unverändert funktionieren? Welche Tabelle enthält eine Berechnung, die nur eine Person versteht? Welches angeschlossene System erwartet ein bestimmtes Dateiformat?
Für die nächste Vertragsverlängerung würde ich deshalb eine konkrete Arbeitsprobe verlangen: einen vollständigen Vorgang im möglichen Nachfolgesystem bearbeiten. Dazu gehören die Daten, die Zuständigkeiten und der Weg zurück, falls der Versuch scheitert. Das ist meine praktische Folgerung aus dem Fall, keine zusätzliche Erfolgsmeldung aus Kiel.
Drei Meldungen, drei Urteile
1. Cloudwechsel: Den Januar-Termin jetzt vorbereiten
Artikel 29 Absatz 1 des Data Act untersagt ab 12. Januar 2027 Wechselentgelte der erfassten Datenverarbeitungsdienste. Die Verordnung schließt Gebühren für den Datenabfluss beim Wechsel ausdrücklich ein: Artikel 2 Nummer 36 definiert die Wechselentgelte einschließlich dieser Kosten. Das macht den eigenen Umzugsaufwand nicht kostenlos. Verordnung, Artikel 2 Nummern 35–36 und Artikel 29
Was das für Sie heißt: Lassen Sie sich vor einer Verlängerung Wechselentgelte, laufende Gebühren und mögliche Kosten einer vorzeitigen Kündigung getrennt nennen. Planen Sie außerdem den Aufwand auf Ihrer Seite. Eine abgeschaffte Anbietergebühr ersetzt weder die Prüfung des Exports noch die Einrichtung des Nachfolgesystems.
2. Nextcloud: Anbieterwechsel braucht einen Import
Nextcloud dokumentiert den Umzug von Kontakten, Kalendern und Mail-Kontoeinstellungen zwischen Installationen. Dafür müssen die Migrations-App auf beiden Seiten und aktuelle Versionen der jeweiligen Groupware-Apps vorhanden sein. Die Anleitung beschreibt ausdrücklich Export und anschließenden Import. Das ist eine vorhandene Funktion, keine Neuveröffentlichung dieser Woche. Anleitung
Was das für Sie heißt: Fragen Sie einen möglichen Nachfolgeanbieter, ob er Ihren Export tatsächlich einlesen kann. Lassen Sie sich einen Beispielumzug zeigen. Aus der dokumentierten Übernahme von Mail-Einstellungen folgt beispielsweise noch keine Zusage, dass sämtliche Nachrichten mitwandern.
3. KI-Vorfälle: Wer darf den Stecker ziehen?
Die am 7. Oktober veröffentlichte KI-Sicherheitsstudie von BSI und TÜV-Verband berichtet: Elf Prozent der Unternehmen mit bestehender oder geplanter KI-Nutzung haben spezielle Abläufe für KI-bezogene Sicherheitsvorfälle. Das ist eine Befragung, keine technische Überprüfung der Betriebe. Studie und Ergebnisse
Was das für Sie heißt: Benennen Sie für Ihr nächstes KI-Werkzeug eine Person, die Zugänge sperren und den Ablauf stoppen darf. Halten Sie fest, wie ohne das Werkzeug weitergearbeitet wird. Auch ein kleines Team braucht eine Antwort, die im Vorfall ohne lange Abstimmung funktioniert.
Fehlerbild
Bei der ersten Ausgabe liefen zwei Korrekturen auseinander. Die falsche Frist zu Artikel 50 Absatz 2 war am 8. Oktober in der Quelldatei berichtigt, in Ghost aber noch falsch. Die Gleichsetzung von US-Eigentümerschaft und US-Unternehmen war dagegen nur im englischen Ankündigungstext korrigiert. In der deutschen Ausgabe stand sie weiterhin — in der Datei und auf der Website.
Ein Abgleich von Datei und Website hätte nur den ersten Fehler gefunden. Für den zweiten fehlte die Verbindung zwischen den Texten. Deshalb gehört zu jeder Korrektur die Frage: Wo wird dieselbe Aussage noch verwendet? Erst die betroffenen Fassungen berichtigen, dann die ausgelieferten Texte kontrollieren.
Werkstatt: Ein kleiner Ausstiegstest
Nehmen Sie ein Werkzeug, dessen Vertrag bald ausläuft. Wählen Sie einen abgeschlossenen Vorgang, den Sie gut kennen: ein Projekt mit Aufgaben, ein Dokument mit Kommentaren oder einen Kontakt mit mehreren zugehörigen Einträgen. Verwenden Sie für einen Test bei einem anderen Anbieter eine bereinigte Kopie ohne vertrauliche Inhalte.
Zuerst exportieren. Halten Sie fest, was Sie erwarten: Dateien, Datumsangaben, Kommentare, Verknüpfungen und gegebenenfalls Zugriffsrechte. Vergleichen Sie diese Liste mit dem, was tatsächlich ankommt. Schon eine fehlende Kategorie ist ein brauchbares Ergebnis, weil Sie jetzt gezielt nachfragen können.
Dann weiterarbeiten. Öffnen Sie den Vorgang im möglichen Nachfolgesystem. Können Sie ihn einer Kollegin übergeben, ergänzen und wiederfinden? Prüfen Sie auch, ob Verweise noch an die richtige Stelle führen. Entscheidend ist, ob jemand mit dem Ergebnis arbeiten kann, ohne die alte Anwendung daneben offen zu halten.
Schließlich den Aufwand notieren. Was gelang direkt, was musste von Hand ergänzt werden, wobei brauchten Sie Hilfe? Daraus entsteht eine belastbarere Wechselentscheidung als aus einer Funktionsliste. Bewahren Sie das Ergebnis auf und legen Sie fest, wann der nächste Test sinnvoll ist — etwa vor einer größeren Vertragsverlängerung.
Zum Schluss
Welches Ihrer Werkzeuge würden Sie heute noch einmal wählen, wenn Sie Ihre Daten und Abläufe bereits vollständig herausbekämen?
Beginnen Sie bei dem, bei dem Sie zögern. Es muss nicht sofort ersetzt werden. Aber dort lohnt sich die erste Arbeitsprobe.
Recherchiert und vorbereitet mit KI-Unterstützung. Die redaktionelle Prüfung und Freigabe durch Arthur Schmidt-Pabst steht für diesen Entwurf noch aus.